Zwingerbereich         Der Zahn der Zeit nagte schwer an diesem Stadtmauer-Gebäude. Zur
Reparatur des Daches wurden im Jahre 1720 Bauholz-Stämme und
gesägtes Holz aus dem Hirschwald geliefert. (29) 40 Jahre später waren
die Gefängnisse bei In-Augenscheinnahme der Rentkammer noch nicht
renoviert. (30) Mit Instandhaltungsarbeiten hatte man es selten eilig.
Kurze Zeit später geriet das Gebäude in Bewegung. Das Malheur begann
im April 1763 mit dem Herausfallen eines Wandstücks auf der Straßenseite
„gleich einer größten Stuben Thür“. Vorsichtshalber verlegte
man die unglücklicherweise zeitgleich größer werdende Anzahl von
Inhaftierten ins obere Stockwerk. Doch sicher konnten sie sich dort
auch nicht fühlen. Für das „arme-Sünder-Stübl“ wurde schon lange
vorher ein desolater Zustand beklagt. Aber auch die Gebäude-Rückseite
bröckelte ab. Man erwartete den vollständigen „Einfall“ der ganzen
hinteren Mauer, an der sich das „Examinir-Zimmer“ befand. Für die
Amberger Regierung bestand nun die „allergrößte Notwendigkeit“,
noch vor dem Winter die „abgebrochene Kandt“ des Amthauses auf der
Grabenseite wieder aufzubauen. Landrichter von Rosenfeld befürchtete
schlimmste Heizungsprobleme. (31)

In der Folge lassen sich hierzu aus dem umfangreichen Aktenbestand
des Staatsarchivs Amberg vielfache Planungs-, Bau-, Handwerker- und
Finanzierungskomplikationen herauslesen.
Vertreter der kurfürstlichen Regierung, der kurfürstliche Rent- und
der kurfürstliche Baukommissar nahmen die ruinöse Fronfeste – wie-
der einmal – in Augenschein. Das Protokoll vom 13. April 1763 (32)
vermerkt einen „Graben“ in der Mauer mit einer Öffnung von zehn
Schuh Länge. Gefahren sahen die Behördenvertreter einerseits in der
Fluchtmöglichkeit für die Malefikanten, andererseits im „gänzlichen
Umbsturz“ der Mauer. Als Ursache machte man die gegebenen Bodenverhältnisse
aus. Im Zwinger herrsche ein sumpfiger Untergrund, der
vom „ordentlichen“ (stattlichen) Wassergraben ohne Uferbefestigung
herrühre. Schuld sei der Magistrat, der seinen Stadtgraben nebst Zwingermauer
nicht sachgemäß hergestellt habe.

Um den Neubau nicht ebenfalls gleich zu „ruinieren“, sollte der Magistrat
den Graben befestigen. Im Hauptgebäude hatte man bereits
ungemein hohe Reparaturkosten, die nur von vorläufiger Wirkung sein
konnten. Um Dauerhaftigeit zu gewährleisten, müsse man das Gebäude
von Grund auf neu herstellen.

Bezüglich der Kosten schlugen die kurfürstlichen Behörden vor, die
Stadt „proportionaliter“ zu beteiligen. Als Begründung führten sie an,
dass zum einen diese Stützmauer zur Stadtbefestigung gehöre. Zum
andern kam das Geld für alle bisherigen Reparaturen schon aus dem
kurfürstlichen Ärar. Besonders wiesen sie hin auf Einsturzgefahr, Baufälligkeit
und äußerste Dringlichkeit einer Reparatur der Mauer. Im Mai
ging bei der Rentkammer ein Antrag auf Zuweisung von 50 Gulden für
die Abtragung des sich neigenden hinteren Teils der Landrichteramtsfronfeste
ein. (33)

 

Einfahrt        Zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 1763 wurde die baufällige
Mauer abgetragen, Ziegel (Mauersteine) nebst Taschen
(Dachziegel) wurden im Hof aufgeschlichtet und dafür 94 Gulden
und 53 Kreuzer ausgegeben. (34) Man hatte die Absicht, die
Lücke, die die abgebrochene Wand hinterlassen hatte, noch vor der
Winterzeit gegen Wind, Regen, Schnee und Kälte zu schließen.
Nun wehte aber bereits im September ein eisiger Wind. Die Zeit
drängte. Deshalb ersetzte man die fehlende Wand notdürftig
durch Bretter. Ersatzquartiere für mehrere Delinquenten stellte der
Magistrat mit drei Kerkern „auf der Wag“ zur Verfügung. (35)